KSK = Künstlersozialkasse … hätten Sie es gewusst?

Noch immer ist die Künstlersozialkasse – nicht nur für Auftrag-
geber, sondern auch für Texter und Werbetexter – häufig
unbekanntes Terrain.

Deshalb wird Sie diese Info sicher freuen:

Texter und Texterinnen haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf eine „Mitgliedschaft“
in der Künstlersozialkasse (KSK). Für die Aufnahme
in die KSK sind eine Vielzahl von Kriterien zu erfüllen.

Antrag Künstlersozialkasse

Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung Ihrer „künstlerisch
-publizierenden“ Arbeit ist daher auch die Zugehörigkeit
in einem Berufsverband bzw. in einem Fachverband.

Der Bundesverband professioneller Werbetexter Deutschland
e.V. ist ein solcher Fachverband, für die Berufsgruppe der
Texter und Texterinnen in Deutschland.

Werbetexter und die KSK

Der Verband professioneller Werbetexter Deutschland e.V.
wird seinen Mitgliedern Informationen über die KSK
(Künstlersozialkasse) zur Verfügung stellen und
sicher gut beraten.

Bitte beachten Sie: jeder Antrag auf Versicherung über die
KSK ist immer eine Einzelfallprüfung – die Voraussetzungen
zur Mitgliedschaft in der KSK sind jedoch fest definiert.

Sie möchten Mitglied in unserem Fachverband für Texter
und Werbetexter werden? Dann klicken Sie einfach hier:
Mitglied im Berufsverband für Werbetexter werden